PSYCHISCHE GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG UND AUDITIERUNG
PSYCHISCHE GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG (PGB) – AUDIT
Psychischer Arbeitsschutz zur Prävention am Arbeitsplatz – gesetzliche Anforderungen, mit Audit Mitarbeiter binden
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist eine Pflicht des Arbeitgebers. Er ist aufgefordert, die Arbeit so zu gestalten, „dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird“ (§ 4 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes). Damit wurde die Beurteilung psychischer Belastungen erstmals auf eine feste Gesetzesgrundlage gestellt. (Siehe „Psychische Faktoren“ laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), siehe auch „Folgen bei Nichtberücksichtígung„).
Psychische Gefährdungsbeurteilung (PGB) als Chance begreifen
Die betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention am Arbeitsplatz bieten viele Vorteile:
>>>Sehen Sie hier, wie „gesunde Unternehmen“ (BGM) und Employer Branding (EB) zueinander passen: Blog-Beitrag zu u:WM
>>>Sehen Sie hier, wie sich Unternehmen und Arbeitgeber als Marke positionieren: Blog-Beitrag zu EB
B’IMPRESS Leadership Consulting mit seinem Balance-Netzwerk stellt mit Blick auf die psychische Gefährdungsbeurteilung kompetente Ansprechpartner für zahlreiche Unternehmen in ganz Deutschland zur Verfügung. Der Gesetzgeber fordert über die psychische Gefährdungsbeurteilung (PGB) hinaus geeignete präventive Maßnahmen und Planungen.
Schritt für Schritt: die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
Dafür sind dafür im Einzelnen folgende Schritte zu planen und umzusetzen:
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Im Rahmen des Arbeitsprogramms Psyche der GDA-Träger wurden folgende Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung erarbeitet. Die „Empfehlungen“ (siehe Grafik) erläutern in sieben Schritten die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, ihre Methoden und Instrumente. Damit wird ein Korridor beschrieben, innerhalb dessen sich die konkrete Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung (sog. PGB) bewegen sollte. Diese richten sich insbesondere an Unternehmen und betriebliche Arbeitsschutzakteure (u.a. Arbeitgeber, Betriebs-/ Personalräte, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit).
Sehen Sie auch die Empfehlungen der GDA-Träger zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung >>>Link (PDF)
Erweiterter Arbeitsschutz und Psychische Gefährdungsbeurteilung (PGB)
Haben Sie bereits BEM oder BGF im Hause und sind an BGM interessiert? Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist ein Prozess, der die gesundheitliche Gestaltung von Arbeit, Organisation und Verhalten zum Ziel hat.
Mit einer Psychischen Gefährdungsbeurteilung (PGB) werden die Haftungsrisiken von Arbeitgeber aufgrund „gesundheitlichen Folgen“ gesenkt. Davon profitieren Ihre Mitarbeiter wie Ihr Außenauftritt für Recruiting und Personalgewinnung. So ein Audit Ihrer Gesundheitsmaßnahmen wie eine PGB stehen oft am Anfang der Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM).
Folgen Sie unserem Blog für weitere Informationen. >>>bimpress1-Blog BGM
Gesundheitsförderung (BGM) und PGB im Unternehmen durchführen
Welche Unterstützung und Angebote wünschen sich betriebliche Akteure zur Unterstützung und im Umgang mit dem Thema psychische Gesundheit? Laut einer Hamburger Studie mit 433 Befragten steht an erster Stelle ein hoher Bedarf an Information und Beratung bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (s. PGB) im eigenen Betrieb.
Unter den externen Angeboten zur Förderung der psychischen Gesundheit von Beschäftigten bewerten alle Akteure drei Angebote besonders häufig als sehr hilfreich:
- eine Anlaufstelle für psychisch belastete Beschäftigte zur Vorbeugung gesundheitlicher Probleme,
- eine Anlaufstelle für Führungskräfte zum Umgang mit psychisch belasteten Beschäftigten sowie
- ein Coaching und Training für Führungskräfte.
Das Balance-Netzwerk von B´IMPRESS bietet das.
Es berät Sie auch im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) und unternehmensspezifischen Trainings.
Konsequenzen bei Nicht-Durchführung des Psychischen Arbeitsschutzes:
Psychischer Arbeitsschutz – schon wieder so eine Psycho-Sache? Welcher Schaden droht? Wie hoch sind die Haftungsrisiken?
Lesen Sie dazu unseren Blog für weitere Informationen. bimpress1-Blog Stichwort BGM
Nicht nur Anfang 2015 haben Studien der Krankenkassen für große Aufmerksamkeit in Deutschland gesorgt. Aufgrund des enormen Anstiegs diagnostizierter psychischer Störungen wurde das Arbeitsschutzgesetz in der Novellierung vom 25.09.2013, die Arbeitsstättenverordnung und das Präventionsgesetz verschärft, um psychische Schwerpunkte erweitert, und die Anti-Stress-Verordnung des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) steht vor der Tür. Diese Punkte betreffen alle Unternehmen, wenn sie mindestens eine Person (und sei es auf 450 EUR Basis) beschäftigen. Weil die bisherige Herausnahme von Kleinbetrieben aus der Dokumentationspflicht wurde aus dem Arbeitsschutzgesetz § 6 gestrichen. Also alle Arbeitgeber.
Psychische Belastung bei der Arbeit umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher psychisch bedeutsamer Einflüsse, etwa die Arbeitsintensität, die soziale Unterstützung am Arbeitsplatz, die Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit, aber auch Umgebungsfaktoren wie Lärm, Beleuchtung und Klima. Eine Arbeit ohne psychische Belastung ist genauso wenig denkbar und wünschenswert wie eine Arbeit ohne jede körperliche Belastung.
Wird ein Arbeitnehmer aufgrund einer Depression, aufgrund von Stress oder Erschöpfung krank, dann kann durch die Gewerbeaufsicht kontrolliert werden, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung vorliegt. Ist dies nicht der Fall, haftet der Arbeitgeber für die Folgen bei Nichtberücksichtígung.
Lesen Sie die konkreten Haftungsrisiken in unserem Blog.>>>bimpress1-Blog Stichwort PGB
Profitieren Sie als Unternehmen und Mitarbeiter. Die Maßnahmen werden staatlich gefördert. KMUs werden sogar bis zu 50 Prozent bezuschusst.
B’IMPRESS ist dazu beim Bundesarbeitsministerium (BMAS) zertifiziert und wir freuen uns auf Ihren Anruf, Näheres vorstellen zu dürfen. >>>Kontakt
Haben Sie Interesse Näheres kennen zu lernen? Mit dem ZWW der Uni Augsburg hat B’IMPRESS Leadership Consulting ein Programm und eine Ausbildung zum Betrieblichen Gesundheitsmanager (BGM) entwickelt. Sie möchten selbst ein/e BGManager/in sein oder BGM in Ihrem Unternehmen durchführen?
Wir begleiten Sie bei der unternehmensspezifischen Konzeption, einführenden Durchführung wie der Evaluation und Steuerung des betrieblichen Gesundheits-Maßnahmensystems. Sehen Sie hier weitere Informationen. >>>BGM
Darüber hinaus bietet B’IMPRESS Leadership Consulting weitere Programme und Maßnahmen für Ihre Mitarbeiter an:
- Beratung und Audit zur Psychischen Gefährdung am Arbeitsplatz (PGB)
- Gesundheitstag mit Schulungsangeboten im Unternehmen
- Trainings für Führungskräfte für ‚“gesunde Führung“ und „gesunde Kommunikation„
- Gesundheitsmanagement (BGM): Einführung und Errichtung im eigenen Betrieb
- BGM-Programme mit Schrittzählern (auch im eigenen CI-gebrandet)
- Kletter-Erfahrungskurse mit dem DAV-Augsburg e.V.
- Daybreaker Augsburg, ein sportlicher Workout am Morgen vor Arbeitsbeginn mit Musik
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, für betriebliche Prävention. >>>Kontakt
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